Mitglied werden im Förderverein

Gemeinsam den Fehrke-Fond stärken

Mit einer Mitgliedschaft im Förderverein Fehrke-Fond e.V. unterstützen Sie den langfristigen Aufbau des Fehrke-Fonds und setzen ein klares Zeichen für menschliche Vielfalt im Landkreis Gifhorn.

 

Als Mitglied helfen Sie dabei, den Fehrke-Fond bekannter zu machen, Spenden und Zustiftungen einzuwerben und Veranstaltungen sowie Aktionen zur Unterstützung des Fonds möglich zu machen.

Was bedeutet eine Mitgliedschaft?

Eine Mitgliedschaft im Förderverein bedeutet: Sie unterstützen die Ziele des Vereins regelmäßig und verlässlich. Sie tragen dazu bei, dass der Fehrke-Fond wachsen kann und langfristig Projekte für Vielfalt, Jugendhilfe und Diskriminierungsschutz im Landkreis Gifhorn fördern kann.

 

Natürliche Personen können ordentliches Mitglied werden. Juristische Personen, also zum Beispiel Unternehmen, Vereine oder Organisationen, können Fördermitglied werden.

Ihre Vorteile als Mitglied

Als Mitglied werden Sie Teil eines engagierten Netzwerks, das sich für Vielfalt, Solidarität und nachhaltige Unterstützung im Landkreis Gifhorn einsetzt.

  • Sie erhalten Einblicke in die Entwicklung des Fehrke-Fonds.
  • Sie können sich in die Arbeit des Fördervereins einbringen.
  • Sie unterstützen dauerhaft Projekte, die Menschen stärken und Diskriminierung entgegenwirken.
  • Sie setzen ein sichtbares Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung.

Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Antrags-, Wahl- und Stimmrecht. Fördermitglieder unterstützen den Verein als juristische Personen; sie sind laut Satzung nicht stimmberechtigt.

Mitgliedsbeiträge

Für natürliche Personen gilt ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro. Die Beitragshöhe wird im Rahmen einer Selbsteinschätzung festgelegt. Wer mehr geben kann und möchte, kann freiwillig einen höheren Beitrag wählen.

 

Für juristische Personen gelten folgende Mindestbeiträge:

  • Organisationen ohne Einnahmen oder mit monatlichen Einnahmen unter 750 Euro zahlen mindestens 60 Euro jährlich.
  • Organisationen mit monatlichen Einnahmen ab 750 Euro zahlen mindestens 100 Euro jährlich.

Auch hier ist eine freiwillige höhere Unterstützung ausdrücklich möglich.

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich eingezogen.


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