Mit einer Mitgliedschaft im Förderverein Fehrke-Fond e.V. unterstützen Sie den langfristigen Aufbau des Fehrke-Fonds und setzen ein klares Zeichen für menschliche Vielfalt im Landkreis Gifhorn.
Als Mitglied helfen Sie dabei, den Fehrke-Fond bekannter zu machen, Spenden und Zustiftungen einzuwerben und Veranstaltungen sowie Aktionen zur Unterstützung des Fonds möglich zu machen.
Eine Mitgliedschaft im Förderverein bedeutet: Sie unterstützen die Ziele des Vereins regelmäßig und verlässlich. Sie tragen dazu bei, dass der Fehrke-Fond wachsen kann und langfristig Projekte für Vielfalt, Jugendhilfe und Diskriminierungsschutz im Landkreis Gifhorn fördern kann.
Natürliche Personen können ordentliches Mitglied werden. Juristische Personen, also zum Beispiel Unternehmen, Vereine oder Organisationen, können Fördermitglied werden.
Als Mitglied werden Sie Teil eines engagierten Netzwerks, das sich für Vielfalt, Solidarität und nachhaltige Unterstützung im Landkreis Gifhorn einsetzt.
Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Antrags-, Wahl- und Stimmrecht. Fördermitglieder unterstützen den Verein als juristische Personen; sie sind laut Satzung nicht stimmberechtigt.
Für natürliche Personen gilt ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro. Die Beitragshöhe wird im Rahmen einer Selbsteinschätzung festgelegt. Wer mehr geben kann und möchte, kann freiwillig einen höheren Beitrag wählen.
Für juristische Personen gelten folgende Mindestbeiträge:
Auch hier ist eine freiwillige höhere Unterstützung ausdrücklich möglich.
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich eingezogen.